Muster: Untermietvertrag

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://

Befristeter /unbefristeter Mietvertrag über eine Wohnung zur Untermiete

Zwischen

(Name/Anschrift)...................(im Folgenden ”Untervermieter” genannt)

und

(Name/Anschrift).....................(im Folgenden ”Untermieter” genannt)

wird folgender Mietvertrag geschlossen:

1. Mietgegenstand

1.1. Folgende Wohnräume des Untervermieters in der in... (PLZ),... (Ort),... (Straße, Nr.) gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzungan den Untermieter vermietet:... Zimmer.

1.2. Die Räume sind wie folgt möbliert/leer: …

1.3. Die Mitbenutzung folgender Räume wird vereinbart (Nichtzutreffendes streichen): Küche/Bad/WC/Keller …

1.5. Dem Mieter werden folgende Schlüssel ausgehändigt: …

2. Mietdauer

Das Untermietverhältnis beginnt am.... Es läuft auf unbestimmte Zeit / endet am....

3. Mietzins und Betriebskosten

3.1. Die monatliche Miete für die Wohnung beträgt derzeit EUR...

3.2. Die Betriebskostenpauschale für Heizung, Wasser, Strom und Zimmerreinigung beträgt monatlich EUR...

4. Mietzahlungen

Die Gesamtmiete in Höhe von derzeit EUR................ ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag des jeweiligen Monats auf folgendes Konto des Vermieters einzuzahlen:... Bank, Kontonummer:... (Bankleitzahl:...). Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einganges des Betrages beim Vermieter.

5. Kaution

5.1. Der Untermieter erbringt zur Sicherung aller Ansprüche des Untervermieters aus diesem Vertrag eine Kaution in Höhe von EUR...

5.2. Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Untervermieters bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Kaution.

6. Haustierhaltung

Das halten von Haustieren ist nur zulässig, soweit der Hauptvermieter/Eigentümer einverstanden ist.

7. Bauliche Veränderungen

Der Untermieter ist nicht berechtigt, an den gemieteten Räumen bauliche Veränderungen vorzunehmen.

8. Weitere Untervermietung

Eine weitere Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte, ist dem Untermieter nicht gestattet.

9. Kündigung

Der Untermieter kann diesen Vertrag, sofern er auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach § 573a Abs. 2 BGB.

Ist der Mietvertrag befristet, kann der Vertrag von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung.

Der Untervermieter ist insbesondere dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich der Untermieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug befindet oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

10. Rückgabe der Mietsache

Bei Ende der Mietzeit sind die gemieteten Räume mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.

11. Sonstige Vereinbarungen …

(Ort)..., den (Datum)...

______ (Unterschrift Untervermieter) ______ (Unterschrift Untermieter)

→ Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Befristen, die Benutzung, an den Untermieter vermieten, vereinbaren, das Untermietverhältnis (-verhältnisse), betragen, auf Konto einzahlen, die Kaution, der Zins (Zinsen), die Kündigung, die Entrichtung.

Der Arbeitsvertrag

http://www.muster-vertraege.info/arbeitsvertraege/

Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung übt seine Berufstätigkeit im Rahmen so genannter abhängiger Arbeit für einen Arbeitgeber aus. Wenngleich die meisten Prinzipien, die ein solches Arbeitsverhältnis bestimmen, ohnehin von entsprechenden Gesetzen geregelt sind und wenngleich ein wirksames Arbeitsverhältnis im Rahmen einer mündlichen Vereinbarung auch ohne Arbeitsvertrag zustande kommen würde, hat sich diese Vertragsform als obligatorisch durchgesetzt. Da hierbei nicht nur wesentliche Aspekte des täglichen Arbeitslebens geregelt sind, sondern vor allem auch das mögliche Ende der Zusammenarbeit, sowie die Gründe, die hierzu führen können, definiert sind, fällt dem Vertrag, auch innerhalb eventuell stattfindender arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen, eine wichtige Bedeutung zu.

Der Arbeitsvertrag stellt ein zentrales Element in der unmissverständlichen Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar und gewährt auf diese Weise beiden Parteien sowohl eine langfristige Sicherheit, als auch eine Fixierung der jeweils zu leistenden Pflichten. Innerhalb von Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, kann der Arbeitsvertrag häufig als Instrument zur frühen Klärung eines Sachverhaltes oder einer beginnenden Auseinandersetzung herangezogen werden und erfüllt insofern einen zentralen Zweck innerhalb eines Arbeitsverhältnisses.

Ein guter Arbeitsvertrag zeichnet sich insofern vor allem dadurch aus, dass er über die Regelungen des funktionierenden Arbeitsalltages hinaus, auch mögliche Streitfälle berücksichtigt und für den Fall auftauchender Probleme bereits klare Definitionen und Lösungsansätze enthält, die helfen können, einen Konflikt, auch ohne die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, in Berücksichtigung beider Positionen, beizulegen.

Arbeitsverträge aus Sicht des Arbeitnehmers. Es liegt im Interesse des Arbeitnehmers, dass innerhalb des Vertrages definiert ist, was von ihm erwartet wird. Darüber hinaus regelt eine möglichst genaue Beschreibung des Tätigkeitsbereiches für ihn aber auch den Ausschluss von Arbeiten, zu deren Ausführung er nicht bereit ist. Darunter können sowohl spezifische Tätigkeiten gehören, die er nicht für akzeptabel oder angemessen hält, als auch der Einsatz an Orten oder zu Zeiten, die er, immer auch in Abhängigkeit zu dem gezahlten Entgelt, nicht bereit ist zu leisten.

Während der Arbeitgeber innerhalb des Arbeitsvertrages eine Sicherheit und Planbarkeit in Bezug auf die ihm zur Verfügung stehende Leistung definiert, steht für den Arbeitnehmer eine Sicherung seines Status als Beschäftigter und die Garantie bestimmter Leistungen im Bereich Lohn und Nebenleistungen im Vordergrund, die neben der exakten Bemessung auch den Zeitrahmen definieren muss.

So muss aus Sicht des Arbeitnehmers der Vertrag, neben seiner Laufzeit, genaue Angaben über die Entlohnung, Zusatzverdienste, Sozialleistungen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und Urlaubszeiten enthalten. Weiterhin soll für ihn gewährleistet sein, dass er im Zuge einer Gleichbehandlung aller Mitarbeiter keinen willkürlichen Härten ausgesetzt ist, dass ihm Schäden an Sachen, die er während der Arbeit benutzen muss, ersetzt werden und das ihm das Recht auf die Ausstellung von Zeugnissen gewährt wird.

Wenngleich diese Dinge innerhalb des Arbeitsrechtes ohnehin geregelt sind, so macht deren Erwähnung und Festlegung innerhalb des Arbeitsvertrages die tägliche Zusammenarbeit einfacher und sorgt dafür, dass entstehende Konflikte häufig durch einen gemeinsamen Blick in den Vertrag beigelegt werden können.

→ Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Die Berufstätigkeit, regeln, die Auseinandersetzung (-en), unmissverständlich, sich auszeichnen, das Entgelt, in Bezug (auf Akk.), (etw.) zur Verfügung stehen, die Entlohnung, willkürlich, ausgesetzt sein, die Festlegung, beilegen.

Lügen im Vorstellungsgespräch

http://karriere-journal.monster.de/vorstellungsgesprach/vorbereitung/luegen-im-vorstellungsgespraech/article.aspx von Peter Ilg

In Bewerbungsgesprächen wird gelogen, geschummelt und aufgeschnitten. Aufschneiden ist bis zu einem gewissen Grad erlaubt, schummeln auch. Lügen geht gar nicht. Doch die Grenzen der Selbstdarstellung sind fließend. Der Ehrliche ist dann der Dumme, wenn er sich schlecht präsentiert.

Es gibt Wissenschaftler, die behaupten, dass jeder Mensch 200 Mal am Tag lügt. Andere Studien bringen zwei Lügen täglich ans Tageslicht. Wem soll man glauben? Die Wahrheit liegt wohl dazwischen. Geschummelt und gelogen wird zu Hause, in der Schule, bei der Doktorarbeit oder am Arbeitsplatz.

Und im Vorstellungsgespräch? „Ja, auch dort wird häufig geschummelt“, sagt Arbeitspsychologe Clemens Fell. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität des Saarlandes und untersucht das Phänomen des Bewerber-Fakings. Fake ist der englische Begriff für Fälschung, Imitat oder Schwindel.

In Studien hat Fell herausgefunden, dass etwa die Hälfte der Kandidaten im Bewerbungsgespräch dazu tendiert, eigene negative Merkmale herunterzuspielen. Würde ein Mitarbeiter für einen internationalen Job gesucht und der Bewerber hat keine Auslandserfahrung, so könnten manche Kandidaten versuchen dieses Defizit dadurch auszubügeln, dass sie davon schwärmen, wie bereichernd sie andere Kulturen finden und wie viel Zeit sie schon privat im Ausland verbracht haben.

Nicht alles lässt sich weg lügen. Arbeitserfahrung vorzugeben, die man gar nicht besitzt, kommt dagegen sehr viel seltener vor. Den Unterschied macht die Beweisbarkeit der Aussage. Vorgegebene Berufserfahrung lässt sich mit Arbeitszeugnissen belegen, vorgegaukelte Auslandsliebe nicht. „Der Grund für Faking-Verhalten ist der Versuch von Bewerbern, die Einstellungschancen durch bewusstes Verzerren von Antworten zu verbessern.“ Konkurrenzkampf am Bewerbertisch.

Ist der Ehrliche also der Dumme? „Auf den ersten Blick könnte man das meinen“, sagt Fell. Jeder Bewerber müsse sich aber im Klaren sein, dass er durch Aufschneiden, Schwindeln, Lügen eventuell ein Eigentor schießt: „Vielleicht stellt der Unehrliche im Job fest, dass er die gestellten Anforderungen einfach nicht erfüllen kann.“ Das steht dann schwarz auf weiß im nächsten Arbeitszeugnis und lässt sich nicht weg lügen. Personaler können sich vor Faking nicht schützen. Das zeige die Forschung.

So werden Beschönigungen enttarnt. Dr. Reinhard Scharff ist Vollprofi in Sachen Bewerbungsgespräche. Er ist Geschäftsführer von Personal total in Stuttgart-Mitte. Die Personalberatung sucht im Auftragvon Unternehmen passende Kandidaten und hat 2012 gut 6000 Interviews geführt.

„Indem wir Lebensläufe und Arbeitszeugnisse gegeneinander abprüfen, ein Vorabtelefonat führen und auch Online-gestützte Profilingtests durchführen, die ausweisen, ob jemand Beschönigungstendenzen hat, trennen wir bereits vor dem Vorstellungsgespräch die Weizen vom Streu.“ Ein Ergebnis einer Internet- Recherche kann sein, dass ein Kandidat angibt, sein Abitur im Ausland gemacht zu haben, im Internet aber Klassenfotos einer deutschen Schule gefunden werden.

Männer und Frauen flunkern unterschiedlich. Es mag am großen Aufwand liegen, den die Personalagentur im Vorfeld betreibt, so dass dort in Vorstellungsgesprächen weniger geschummelt wird, als Arbeitspsychologe Fell in seinen Studien festgestellt hat. „Wir haben maximal 20 bis 30 Bewerber pro Jahr, die irgendeinen Grad an Unwahrheit sagen“, so Scharff. Und bei diesen wenigen Kandidaten stellt er einen bestimmten Typ fest, der häufiger als andere nicht mit offenen Karten spielt.

„Je näher ein Bewerber am Verkauf ist, desto eher wird aufgeschnitten, was Erfolge und Verkaufszahlen angeht.“ Eine weitere Problemgruppe seien Bewerber mit nicht nachprüfbaren Angaben, etwa Hochschul-Abschlüsse ausländischer Bewerber. „Männer beschönigen eher, wenn es um ihre Erfolge geht, Frauen neigen dazu, beim Teamverhalten positiv zu übertreiben. “ Doch beiden Geschlechtern geht es um dasselbe: sie wollen ihre Position gegenüber Mitbewerbern verbessern.

Übertreibungen sind nicht immer Lügen. Die eigenen Erfolge um etwa zehn Prozent besser darzustellen, als sie tatsächlich waren, ist nach Meinung von Scharff durchaus üblich. Ebenso beim letzten Gehalt leicht zu übertreiben. Lügen sind für ihn gefälschte Zeugnisse oder Verheimlichung von Diebstahl.

Lexik zum Einprägen und zum Aktivieren: Bestimmen Sie die Bedeutung folgender Wörter und Wendungen. Gebrauchen Sie sie bei der Wiedergabe des Textes.

Die Selbstdarstellung, der Ehrliche (-n), die Wahrheit, die Fälschung (-en), der Schwindel, der Bewerber (-), die Arbeitserfahrung, die Einstellungschance (-n), das Arbeitszeugnis (-se), im Auftrag (von Dat.), die Recherche (-n), übertreiben, das Gehalt (Gehälter).


Понравилась статья? Добавь ее в закладку (CTRL+D) и не забудь поделиться с друзьями:  



double arrow
Сейчас читают про: